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   BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67   

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https://dejure.org/1967,482
BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67 (https://dejure.org/1967,482)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1967 - V C 1.67 (https://dejure.org/1967,482)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1967 - V C 1.67 (https://dejure.org/1967,482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der "Kunst" - Differenzierung zwischen "Offensichtlichkeit" und "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" - Mängel des Verwaltungsverfahrens als Verfahrensmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GjS § 1; GjSDV § 5; VwGO § 139

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 223
  • DVBl 1968, 79
  • DVBl 1968, 879
  • JR 1968, 232
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67
    Im übrigen schließt er sich gegenüber den von der Beklagten gegen die Entscheidung BVerwG V C 47.64 vorgebrachten Bedenken der Auffassung des erkennenden Senats an.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1966 (BVerwGE 25, 318) entschieden hat, ist in jedem nicht eindeutigen Fall über die Anwendung des Kunstvorbehalts nach § 1 Abs. 2 GjS ebenso wie über die Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen.

    Denn nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten muß, wie der Senat in BVerwGE 25, 318 ausgeführt hat, bei der Auslegung des Gesetzes berücksichtigt werden, daß die Indizierung einer Schrift einen schweren Eingriff in die Rechte des Autors und des Verlegers darstellt, sondern darüber hinaus auch das Informationsrecht der Erwachsenen beeinträchtigt.

    Der Senat hält daher an seiner Grundsatzentscheidung BVerwGE 25, 318 fest.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats besteht daher die Notwendigkeit, ein gerichtliches Sachverständigengutachten darüber einzuholen, ob die indizierte Schrift geeignet ist, Jugendliche sittlich zu gefährden (vgl. BVerwGE 25, 318).

    Es würde der Bedeutung der Bundesprüfstelle, wie sie in den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 19, 269 und BVerwGE 25, 318 dargelegt ist, widersprechen, wenn die an dem Indizierungsverfahren Beteiligten sich mit der Entscheidung eines nicht ordnungsmäßig besetzten Spruchkörpers abfinden müßten.

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 111.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Meinungsfreiheit im Rahmen des Jugendschutzrechtes -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67
    Welche Maßstäbe hierbei für die Abgrenzung des Kunstbegriffs anzuwenden sind, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]) erörtert.

    Andererseits darf auch der in BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] gebrauchte Ausdruck "anspruchslose Unterhaltungsliteratur" nicht zu eng ausgelegt werden.

  • BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63

    Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67
    Es würde der Bedeutung der Bundesprüfstelle, wie sie in den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 19, 269 und BVerwGE 25, 318 dargelegt ist, widersprechen, wenn die an dem Indizierungsverfahren Beteiligten sich mit der Entscheidung eines nicht ordnungsmäßig besetzten Spruchkörpers abfinden müßten.

    Das wird besonders dadurch deutlich, daß die antragstellende Behörde nach BVerwGE 19, 269 keine materielle Klagebefugnis hat.

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67
    Im übrigen befindet sich der Senat hinsichtlich seiner Auffassung, daß es grundsätzlich möglich ist, auf durchschnittliche Jugendliche abzustellen, in Übereinstimmung mit dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der bei der Erörterung der Frage, wann es bei der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen als Zeugen der Hinzuziehung von Sachverständigen über die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen bedarf, von Kindern und Jugendlichen gesprochen hat, "die besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten aufweisen" (BGHSt 3, 52).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67
    Denn, wie das Oberlandesgericht Hamburg in seinem in der vorstehend angeführten Entscheidung zitierten Urteil vom 26. November 1963 (NJW 1964, 559) zutreffend ausgeführt hat, wird die Fähigkeit, Kunstwerke gegenüber Werken ohne künstlerischen Gehalt mit allgemein verbindlicher Wirkung abzugrenzen, nicht ohne weiteres erworben durch längere richterliche Tätigkeit und die Beschäftigung des gebildeten Menschen mit Fragen der Kunst.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Schriften steht der Bundesprüfstelle ein Beurteilungsspielraum zu (Abweichung von BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63]; 28, 223).
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

    Der Senat hat bislang offengelassen, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (z.B. Gedicht, Gemälde, Tanz usw.) entspricht (vgl. BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (zum Kunstbegriff im Verfassungsrecht vgl. BVerfGE 67, 213; 30, 173, 179; im Jugendschutz vgl. BVerwGE 28, 223; im strafrechtlichen Jugendschutz vgl. BGHSt 37, 55; im Einkommensteuerrecht vgl. BFHE 136, 474NJW 1983, 1224; zum urheberrechtlichen Begriff der "geistigen Schöpfung" vgl. Hubmann, Urheber und Verlagsrecht, 4. Aufl., S. 35).
  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die

    Die hier interessierende rechtliche Würdigung der Urkunden anhand ihres bekannten Wortlauts, ist dagegen eine Frage der Rechtsanwendung des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO und daher auch dem Revisionsgericht gestattet (vgl. BVerwGE 28, 223 [BVerwG 15.11.1967 - V C 1/67]).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 4 B 51.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die Urteile vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 47.64 - (BVerwGE 25, 318 [323 f.]) und vom 15. November 1967 - BVerwG 5 C 1.67 - (BVerwGE 28, 223 [224]) sind zum Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ergangen und befassen sich mit dem Inhalt von indizierten Büchern.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 41.69

    Unbegründete Revision gegen die Aufhebung der Aufnahme des 8-mm-Films "Nackt und

    Demgemäß ist für die tatbestandliche Feststellung im Urteil die Bezugnahme auf den bei den Akten befindlichen Film erforderlich und ausreichend (vgl. auch für die Feststellung des Inhalts eines Schriftwerks BVerwGE 28, 223 [224]).
  • BVerwG, 11.03.1970 - V C 0146.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen und Betriebsvermögen

    Die Beweiswürdigung kann aber nicht Gegenstand der Revision sein, weil das Revisionsgericht an die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts gebunden ist (Urteil vom 15. November 1967 [BVerwGE 28, 223]).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 42.69

    Unbegründete Revision gegen die Aufhebung der Aufnahme des 8-mm-Films "Ich lebte

    Demgemäß ist für die tatbestandliche Feststellung im Urteil die Bezugnahme auf den bei den Akten befindlichen Film erforderlich und ausreichend (vgl. auch für die Feststellung des Inhalts eines Schriftwerks BVerwGE 28, 223 [224]).
  • OLG Köln, 21.07.1970 - Ss 110/70
    III, § 6 GjS, S. 5 [8] gegen BVerwGE 28, 223 [228]; 27, 14 [18]; 25, 318 [321] = NJW 67, 1483 daran festzuhalten, daß nicht nur der durchschnittliche, sondern auch der anfällige Jugendliche bei der Frage in Betracht zu ziehen ist, ob eine Schrift jugendgefährdend ist oder nicht.
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